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- Der Rechteinhaber gestattet dem Rechtenutzer zeitlich und räumlich unbeschränkt die Nutzung der in Anlage 1 aufgeführten Bilder auf der vorgenannten Webseite und in seinen Social Media Auftritten, um auf die Angebote des Kooperationspartners hinweisen und diese, auch im Eigeninteresse, zu bewerben.Der Rechtenutzer ist zu diesem Zweck berechtigt, unter Berücksichtigung der Belange des Fotografen die Bilder zu verändern, insbesondere zuzuschneiden und/oder mit anderen Bildern zu kombinieren.
- Der Rechtenutzer nennt den Rechteinhaber nach freier Wahl durch den Rechtenutzer entweder an der Stelle auf der Website, an der er die Bilder / Texte einbindet oder im Impressum der Webseite / Zeitschrift, als Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte an den Bildern. Diese Nennung erfolgt durch einen Schriftzug in der Größe von mindestens 8pt.
- Eine gesonderte Vergütung ist für die Bild- / Textnutzung nach diesem Vertrag nicht zu leisten. Die angemessene Vergütung des Rechteinhabers wird in der Vereinbarung mit dem oben genannten Kooperationspartner des Rechtenutzers gewährleistet
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Veinbarung sind nur schriftlich möglich.
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